Kwaliteit

Qualität des Glases

Steinfort Glas ist einer der Grössten Flachglasverarbeiter in den Niederlanden und daher eng in die Herstellung Ihres Glases eingebunden. Qualität hat für uns oberste Priorität, aber was können Sie von uns erwarten?

Für die Bearbeitung von Flachglas wurden Maßstäbe gesetzt, um die Qualität zu gewährleisten und nach einem festgelegten System zu beurteilen. Alle von Glasschweiz gelieferten Gläser werden gemäß NEN-EN 12150 und NEN-EN-ISO 12543 hergestellt. Dies sind die Standards für thermisch gehärtetes Kalknatron-Sicherheitsglas, Verbundglas und Verbundsicherheitsglas. Basierend auf diesen Standards erfüllt das Glas das CE-Zeichen.

Nutzungsbedingungen

Die folgenden Begriffe sind allgemeine Begriffe, wenn es um die Qualität von Glas geht:

Gehärtetes Sicherheitsglas: Glas, das durch langsames Erhitzen und Abkühlen ausgehärtet wird. Dadurch ist das Glas 5- bis 6-mal fester als ungehärtetes Glas und hitzebeständig. Wenn gehärtetes Glas zerbricht, fällt es in kleine, ungefährliche Stücke.

Gehärtetes Verbundglas: Gehärtetes Verbundglas besteht aus zwei Schichten vorgespanntem Sicherheitsglas, die durch eine Folie miteinander verbunden sind. Schichtglas hat die Eigenschaft, dass die Glassplitter im Bruchfall durch die Folie zusammenbleiben. Dies verringert die Verletzungsgefahr. Genau wie bei der Windschutzscheibe Ihres Autos.

Kanten: Die Kanten des Glases sind rundum geschliffen und mit einer kleinen Facette (schräge Seite) von 1 x 1 mm versehen. Die Glasenden sind flach geschliffen.

Aussparungen: Die Kanten der (runden) Aussparung sind geschliffen und poliert.

Druck / Roller Coating / Digitaldruck: Aufbringen von farbiger Emaille auf das Glas oder einen Teil des Glases. Bedrucktes Glas ist immer gehärtet.

Sandstrahlen: die vollständige oder teilweise Mattierung einer Glasscheibe mit Quarzsand.

Abgeschrägte Ecken: Die Ecken der Glasplatte sind ungefähr 1 mm abgeschrägt.

Toleranzen bei der Glasverarbeitung

Die Toleranzen beschreiben, welche Abweichungen zum gelieferten Endprodukt zulässig sind. 

  1. Die Aussenabmessungen des Glases dürfen um maximal + oder - 1 mm pro 1.000 mm, mindestens jedoch 1 mm abweichen. Beispiel: Eine Glasscheibe mit einer Länge von 2.000 mm kann zwischen 1.998 und 2.002 mm lang sein. Diese Abweichung gilt auch für die Position einer Aussparung (Loch, Winkel) im Glas. 
  2. Der Durchmesser einer Bohrung darf maximal + 1 mm abweichen. Beispiel: Ein Loch mit einem Durchmesser von 60 mm hat mindestens einen Durchmesser von 60 mm und darf einen maximalen Durchmesser von 61 mm haben. 
  3. Die Ebenheit des Glases kann durch die (thermische) Aushärtung des Glases beeinflusst werden. Gehärtetes Glas darf jedoch nicht mehr als 3 mm pro 1.000 mm gebogen werden. Dies wird mit einer Stahlschiene über die Diagonale des Glases gemessen, das Glas wird dann vertikal angeordnet und nicht geklemmt, oder -gespannt.
  4. Glas mit einer Farbe wird mit einer Deckschicht (Emaille) bedruckt. Die Farbschicht muss möglichst nahe am Glasrand sein, der Abstand zwischen Bedruckung und Facette (schräge Seite) des Glases darf 1 mm nicht überschreiten. 
  5. Die Färbung von Glas kann (minimal) pro Produktionslauf abweichen. Die natürliche Farbe des Glases selbst kann auch zu einem Nuancenunterschied in der Farbe führen. 
  6. Die Position eines Druck- oder Strahlmusters auf Glas darf nicht mehr als +1 mm oder -1 mm pro 1.000 mm abweichen. 
  7. Bei Verbundglas (Hartglas) werden die Paneele vor den eigentlichen Schichten (Laminieren) genau übereinander positioniert. Die maximale gegenseitige Verschiebung der Paneele nach dem Schichten beträgt 2 mm bei einer Paneellänge von bis zu 1.000 mm, bis zu einer Länge von 2.000 mm 3 mm und bei einer Paneellänge von mehr als 2.000 mm darf die maximale gegenseitige Verschiebung 4 mm betragen. 
  8. Die Rechtwinkligkeit einer Glasscheibe wird durch Vergleich der beiden Diagonalen bestimmt. Der Unterschied zwischen den beiden Diagonalen beträgt maximal 1 mm pro 1.000 mm bei einem Minimum von 1 mm.

Einschränkungen

Bei der Verarbeitung von Flachglas gibt es eine Reihe von (technischen) Einschränkungen, die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt: 

  1. Eine Glasscheibe muss zum Aushärten eine Mindestdiagonale von 280 mm haben.
  2. Bei einer rechteckigen Aussparung im Glas wird die Innenecke immer mit einem Radius von mindestens 7 mm fertiggestellt.
  3. Der Mindestdurchmesser einer runden Aussparung entspricht der Dicke des Glases. Hierfür gelten mindestens 5 mm.
  4. Der Mindestabstand zwischen den Kanten zweier runder Aussparungen entspricht der doppelten Dicke des Glases.
  5. Der diagonale Mindestabstand zwischen dem Rand einer runden Aussparung und der Ecke des Glases beträgt das Sechsfache der Glasdicke.
  6. Der Mindestabstand zwischen dem Rand einer runden Aussparung und dem Rand des Glases beträgt das Doppelte der Dicke des Glases
  7. Bei (Küchen-) Arbeitsplatten gilt ein Mindestabstand von 100 mm vom Rand der Arbeitsplatte zu (großen) Aussparungen, z. B. für Spülen und Kochfelder.